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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Avanti Speiseservice (nachfolgend „Avanti“) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Avanti nicht an, es sei denn, Avanti hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Avanti Speiseservice ist der Handelsname für diesen Store.

§ 2 Vertragsschluss

Bestellen Sie die Ware auf elektronischem Weg, bestätigt Avanti den Eingang der Bestellung unverzüglich. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden sein. Der Vertragstext der Bestellung auf elektronischem Weg wird von Avanti mit den von Ihnen bei der Bestellung genannten persönlichen Daten gespeichert.

Der Kaufvertrag kommt mit dem jeweils zuständigen Avanti Speiseservice Store zustande.

Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Avanti Speiseservice Betrieb vor Ort kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Avanti Speiseservice Betrieb vor Ort zustande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

Avanti bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir unsere Produkte nur bei Erreichen des jeweils gültigen Mindestbestellwertes verkaufen.

§ 3 Widerruf

Der Besteller kann die Bestellung innerhalb von 10 Minuten telefonisch widerrufen.

§ 4 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem zuständigen Avanti Speiseservice Store an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Besteller hat den Kaufpreis bei Lieferung bzw. bei Abholung sofort zu entrichten. Als Zahlungsarten akzeptieren wir Barzahlung, EC-Karte und Kreditkarte. Bei Online-Zahlung ist auch PayPal möglich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des jeweils zuständigen Avanti Speiseservice Betriebs.

§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Avanti haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Avanti nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Avanti ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern Avanti fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt zwei Wochen, gerechnet ab Lieferung.

Verbraucherstreitbeilegung:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 8 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.